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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Haftungsausschluss

1. Eigene Gefahr

a. Die Teilnahme am Training bei Karin Graf und deren Angestellten erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

2. Verzicht Ansprüche

a. Der Teilnehmer verzichtet mit Antritt des Trainings ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Training oder dem Training nach den von Trainer Karin Graf und deren Angestellten erstellten Trainingsplänen, eintreten könnten, es sei denn, die vorstehend genannten Personen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
b. Der Teilnehmer verzichtet mit Antritt des Trainings auf alle Ansprüche physischer oder psychischer Schäden.

3. Sachschäden

a. Auch für Sachschäden wird eine Haftung vonseiten des Trainers oder seinem Vertreter / seiner Vertreterin ausgeschlossen.

4. Gesundheitszustand

a. Der Teilnehmer versichert, sportgesund zu sein. Er hat bei einem Arzt den Gesundheitszustandes versichert. Tut er das nicht, so tut er dies auf eigene Verantwortung.
b. Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die dem Teilnehmer aktuell nicht bekannt sind, übernimmt der Trainer oder sein Vertreter / seine Vertreterin im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.
c. Jede Erkrankung und auch plötzliche Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnlichem wird der Teilnehmer sofort dem Trainer oder seinem Vertreter / seiner Vertreterin mitteilen und gegebenenfalls das Training abbrechen. Auch von einer Schwangerschaft müssen die Trainer umgehend nach Kenntnisnahme informiert werden. 

5. Versicherung

a. Der Teilnehmer ist selbst gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, versichert. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. Ist dies nicht der Fall, geschieht dies auf die Verantwortung des Teilnehmers.

6. Einverständnis 

a. Der Teilnehmer hat sich über den Inhalt dieser Haftungsausschluss-Erklärung vollständig informiert, indem er diese gelesen hat, bevor das Training angetreten wird.
b. Der Teilnehmer erklärt sich bei Anmeldung zum Training einverstanden, dass er in eine für den Informationsaustausch vorgesehene Whatsapp-Gruppe beigefügt wird. Wenn der Teilnehmer das nicht möchte, muss er dies vorab dem Kursleiter schriftlich mitteilen bzw. kann aus diese Whatsapp-Gruppe jederzeit austreten.

7. Vertrag

a. Der Vertrag beginnt ab Zahlungseingang.
b. Der Vertrag besteht für die Buchungsvariante, für die sich der Teilnehmer eingetragen hat

8. Kündigung

a. Während der Laufzeit einer 10er -Karte ist keine Kündigung möglich. Die 10er-Karte hat eine Ablaufzeit, die beim Abschluss des Kaufs ersichtlich ist.
b. Alle Monats-Abos sind monatlich kündbar. Einzeln gebuchte Trainings können bis 24 Stunden vorab abgesagt werden. Danach findet keine Erstattung der Trainingskosten statt.

9. Höhe der Kosten

a. Die Kosten belaufen sich je nach Angebotstyp. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

10. Fälligkeit

a. Das Monats-Abo ist immer zum ersten des Monats fällig
b. Die 10er-Karte ist ab Kaufdatum fällig

11. Angebot

a. Karin Graf und deren Angestellte, Ka1 Sport nimmt sich raus insgesamt max. 8 Wochen im Jahr Urlaub zu machen und keine Trainings anzubieten.
b. Die Trainings beginnen jeweils zu den angegebenen Uhrzeiten.
c. Der Kurs findet in einer Gruppe von der angegebenen Teilnehmerzahl statt.
d. Der Teilnehmer darf alle Parkplätze, Umkleideräume inkl. Toiletten/Duschen nur während der Trainingszeit nutzen. Ausgenommen sind die Regelungen während der Corona-Krise. In dieser Zeit gelten die gesondert ausgewiesenen Regelungen zu Corona auf dieser Webseite bzw. der Website des Landkreises.
e. Der Kursleiter behält sich das Recht vor, den Inhalt des Kurses je nach Bedarf in Absprache mit den Teilnehmern abzuändern und anzupassen.
f. Der Kursleiter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort je nach Bedarf und in Absprache mit den Teilnehmern zu verändern.

12. Nutzungsbedingung

a. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich an die vertraglichen Bestimmungen und die aushängende Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes in ihrer jeweils gültigen Fassung zu halten. Den Anweisungen des Kursleiters ist in jedem Falle Folge zu leisten.
b. Missachtet ein Mitglied die Hausordnung oder Anweisung des Kursleiters, so ist der Kursleiter berechtigt, den Vertrag nach Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Davon abhängig gilt ein Außerordentliches Kündigungsrecht in besonders schweren Fällen des Fehlverhaltens oder aus wichtigem Grund.
d. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet - außer bei Trainings, die ausdrücklich darauf hinweisen Kinder mitbringen zu dürfen.
e. Der Verzehr von Alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
f. Die Verwendung von zerbrechlichen Gegenständen (z.B. Glasflaschen) ist nicht gestattet.

13. Fotos und Videos

a. Die Erstellung von Fotos und Videos durch die Teilnehmer ist nicht gestattet.
b. Der Kursleiter wird Fotos und Videos der Trainings erstellen. Diese werden für Werbezwecke auf der Homepage, Whatsapp und Social Media benutzt, tws. inkl. Verlinkung der Teilnehmer. Wer das nicht möchte, muss sich selbstständig beim Kursleiter melden. Natürlich wird die-/derjenige dann nicht fotografiert.

14. Krankheit, Beschwerden, Schwangerschaft

a. Bei Schwangerschaft darf nicht am Kurs teilgenommen werden.
b. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Kursleiter eine Schwangerschaft (auch ohne ärztliches Bescheinigung) umgehend mitzuteilen.
c. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Kursleiter eine Krankheit oder sonstige Beschwerden umgehend mitzuteilen.

15. Höhere Gewalt

Wird es dem Kursleiter aus nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt) unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung.

16. Gesundheit Teilnehmer

a. Der Kursleiter empfiehlt jedem Teilnehmer einen Arzt für einen Test der gesundheitlichen Eignung zu konsultieren. Der Kursleiter übernimmt keine Verantwortung für die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers.
b. Der Kursleiter übernimmt keine Verantwortung für die Entstehung körperlicher oder psychischer Schäden.
c. Bei physischer oder psychischer Verletzung vor, während und nach dem Training haftet der Teilnehmer privat.

17. Wertgegenstände

Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des Kursleiters wird keinerlei Haftung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. In den Räumlichkeiten gibt es keine Schließfächer.

18. Minderjährige

Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Trainingsteilnahme nicht möglich.

19. Datenschutz

Mit seiner Unterschrift stimmt das Mitglied der elektronischen und manuellen Speicherung und Verwendung der persönlichen Daten durch den Kursleiter zu. Der Kursleiter ist berechtigt zur Verwendung und Verarbeitung aller Daten, die im Zuge der Anmeldung oder später bekannt gegeben werden sowie Daten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und Verrechnung von Leistungen anfallen. Die Verwendung der erhobenen Daten umfasst die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung für Marketingzwecke oder interne Statistiken ausschließlich von und für den Kursleiter. Die Zustimmung zur Verwendung und Verarbeitung der persönlichen Daten kann vom Mitglied jederzeit wiederrufen werden. Daten werden in keinem Fall an Dritte weiter gegeben oder diesen zugänglich gemacht. Der Kursleiter ist berechtigt in Abstimmung des Teilnehmers Bilder und Videos zu erstellen und für Marketingzwecke zu verwenden.

20. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien haben dann eine neue Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

21. Schriftform

Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Zum Abschluss, der Änderung, der Übertragung sowie der Beendigung dieser Mitgliedschaft bedarf es in jedem Fall einer schriftlichen Erklärung oder Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und dem Kursleiter. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.